Berufung von ehrenamtlichen Richtern

Donnerstag, 19. April 2018

Berufung von ehrenamtlichen Richtern

Die Bezirksregierung Münster weist darauf hin, dass nach Mitteilung der Präsidenten des Sozialgerichtes Aachen die Berufung von ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreise der mit der Kriegsopferfürsorge oder dem Schwerbehindertenrecht vertrauten Personen ab dem 01.03.2019 erforderlich ist.

Die Stadt Monschau wurde gebeten, für dieses Amt bis zum 04.05.2018 fünf Personen zu benennen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über entsprechende Erfahrungen auf dem Gebiete der Kriegsopferfürsorge oder des Schwerbehindertenrechts verfügen.

Die z. Zt. tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden – ggf. von Ausnahmen abgesehen – erneut von der Bezirksregierung vorgeschlagen werden, so dass diese nicht zu benennen sind. Da nach Mitteilung des Herrn Präsidenten des Landessozialgerichtes NRW Frauen bei der Ausübung des ehrenamtlichen Richteramtes in der Sozialgerichtsbarkeit deutlich unterrepräsentiert sind, wird gebeten, diesen Umstand bei der Unterbreitung der Vorschläge zu berücksichtigen.

Für die Vorschlagslisten werden folgende Angaben benötigt:

  1. Vor- und Zuname
  2. Die Amtsbezeichnung
  3. Das Geburtsdatum
  4. Die genaue Anschrift
  5. Ggf. die Telefon-Nummer (dienstl. oder privat)
  6. Die frühere Ausübung des Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit

 In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden.

Interessierte Bürger und Bürgerinnen können sich bis zum 02.05.2018 bei der Stadtverwaltung Monschau, III.1 -Ordnungsamt- Laufenstr. 84, 52156 Monschau, Tel.: 02472/81-226,  melden.

Herr Vinzenz Klein

02472/81-226