Aufruf zur Interessenbekundung

Donnerstag, 16. November 2017

Aufruf zur Interessenbekundung für die Anmietung einer Fläche zum Bau und Betrieb eines Richtfunkmastes

Die Stadt Monschau erreichen in den letzten Jahren vermehrt Anfragen zu der Möglichkeit einen Richtfunkmast für eine länderübergreifende Datenverbindung im Stadtgebiet zu errichten.

Um der Nachfrage gerecht zu werden, beabsichtigt die Stadt Monschau das Grundstück Gemarkung Imgenbroich, Flur 10, Flurstück 76 zum Bau und Betrieb eines Richtfunkmastes zu vermieten.

Das Interessenbekundungsverfahren gibt interessierten Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der Stadt Monschau vorzustellen, um in den sich anschließenden Verhandlungen berücksichtigt zu werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um kein förmliches Vergabeverfahren; hieraus können keine subjektiven Rechte der Interessenten hergeleitet werden.

Die erforderliche Einleitung eines Bauleitplanverfahrens wird von der Stadt Monschau beabsichtigt und ein entsprechender Grundsatzbeschluss liegt vor; der Ausgang des Verfahrens ist jedoch aufgrund möglicher entgegenstehender Belange ungewiss. Auch übernimmt die Stadt Monschau keine Gewähr für eine tatsächliche Bebaubarkeit des Standorts, die Geeignetheit der Flächen oder sonstige Eigenschaften des geplanten Standorts.

Der Interessent handelt auf eigenes Risiko und es besteht keine Bauverpflichtung.

Für das Interessenbekundungsverfahren geht die Stadt Monschau von folgenden grundlegenden Kriterien aus:

1.  Der Interessent muss sich im Rahmen eines oder mehrerer Verträge zu folgenden Konditionen verpflichten: 

a) Übernahme aller Gutachter- und Planungskosten

b)  Übernahme etwaiger Erschließungs- und Unterhaltungskosten für die gesamte Nutzungsdauer

c)  Durchführung aller naturschutzrechtlich erforderlichen Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

d)  vertragliche Rückbauverpflichtung

e)  Beibringung einer Bürgschaft für Mietzahlungen und Rückbau

f)  deutschsprachiger Ansprechpartner

2. Anforderungen an die Angebotsunterlagen:

a)  Darlegung des Mietangebotes (Mietdauer und Höhe der Mietzahlungen)

b)  Art, Laufzeit und Höhe der Bürgschaft für Mietzahlungen und Rückbau

c)  Darlegung der Art der Sicherung der Gemeinde bei Insolvenz des Interessenten

d)  Vorschlag zur Lage und Art des Richtfunkmastes

e) Verhandlungssprache ist deutsch

Einziges maßgebliches Auswahlkriterium wird die höchste angebotene Gesamtmiete sein.

Die Stadt Monschau behält sich die jederzeitige Änderung des Verfahrens oder dessen Aufhebung vor. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der spezielle Rechtsschutzweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist nach Auffassung der Stadt Monschau die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Qualifizierte Unternehmen, die unter den vorgenannten Bedingungen in Verhandlungen mit der Stadt Monschau eintreten wollen, werden aufgefordert bis spätestens zum 08.02.2018,  23:59 Uhr ein indikatives Angebot schriftlich bei der Stadt Monschau, Laufenstraße 84, 52156 Monschau einzureichen.

Die Stadt wird im Anschluss die geeigneten Unternehmen, die insbesondere aufgrund der angebotenen Gesamtmiete in die engere Wahl gelangen, zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern. Soweit erforderlich, sind Verhandlungsrunden vorgesehen. Im Anschluss wird die Stadt den künftigen Mieter auswählen. Die Annahme des besten Angebotes ist voraussichtlich bis Mitte April 2018 vorgesehen.

Herr Stephan Dicks

I.1 Planung, Hochbau

02472 81-261

02472 80005-62