Briefwahlantrag

Samstag, 14. August 2021

Am Sonntag, 26.09.2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Briefwahlunterlagen können online unter folgendem Link beantragt werden:

https://okwebwahlschein.regioit.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=05334020&wahltag=2021-09-26

In der Zeit vom 16.08. bis 05.09.2021 erhalten alle Wahlberechtigten der Stadt Monschau über die Deutsche Post eine Wahlbenachrichtigung, die darüber informiert, dass sie in das Wählerverzeichnis für die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl eingetragen und somit wahlberechtigt sind.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche sind auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Die Antragsfrist endet am 05.09.2021.

Wer in einem anderen Wahlbezirk seines Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein.

Wahlscheinanträge für die Bundestagswahl am 26. September 2021 können mit  der Wahlbenachrichtigung (Vordruck auf der Rückseite), aber auch ohne Vordruck schriftlich, per E-Mail oder mündlich, nicht jedoch fernmündlich, gestellt werden. Sie werden bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag am 26. September 2021, 15.00 Uhr. Weiterhin können Wahlscheinanträge online unter "Briefwahl" beantragt werden (bis zum 22. September 2021, 23.59 Uhr).

Die Wahlunterlagen können auch persönlich während der folgenden Öffnungszeiten: 

montags bis donnerstags von 8.30 – 12.15 Uhr und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und zusätzlich
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr

beim Wahlamt, Rathaus, großer Sitzungssaal (Vorbau), Laufenstraße 84, abgeholt werden. Dafür ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. 

Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (s. Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abholen, können ihr Wahlrecht auch direkt an Ort und Stelle ausüben. 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Beachten Sie aber die zzt. geltenden Hygienevorschriften und betreten Sie das Rathaus bitte nur mit Mundschutz.

Gerne steht Ihnen das Wahlamt während der Öffnungszeiten telefonisch unter Tel.-Nr. 81-241 für weitere Auskünfte zur Verfügung.