Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Mittwoch, 12. April 2023

Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Die Landesregierung stellt mit dem umfangreichem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ den Kommunen für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Armut zur Verfügung.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z. B. bei Strom- und Heizkosten, Kosten für Müllentsorgung, Miet- und Mietnebenkosten sowie bei weiteren Kosten, um vor den Herausforderungen zu schützen, die zu Einschränkungen oder Schließungen führen.

Auch Honorarausgaben für Fachkräfte und zusätzliche Personalkosten können finanziert werden, sofern sie aus zusätzlichen, krisenbedingten Aufgaben erwachsen.

Bei der sozialen Infrastruktur kann es sich z.B. handeln um:
-          Sozial- und Schuldnerberatung
-          Tafeln
-          Kleiderkammern
-          Sozialkaufhäuser
-          Lebensmittelverteiler
-          Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
-          Erwerbslosenzentren
-          Seniorentreffs
-          Nachbarschaftsnetzwerke

Die Kommunen haben entsprechende Mittel vom Land NRW für die Weiterleitung an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erhalten. Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in im Downloadbereich unter „Richtlinie“ und „Begleitinformationen zur Richtlinie“.

Die aktuellsten Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) hinterlegt.

In Abstimmung mit der StädteRegion Aachen können Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, bei der StädteRegion einen Antrag stellen. Die Informationen zur Antragstellung finden Sie unter www.staedteregion-aachen.de/staerkungspakt.

Die Träger und Anbieter, die überwiegend lokal tätig sind, können bei der jeweiligen Kommune einen Antrag stellen. Träger, die überwiegend lokal in Monschau tätig sind, können mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ bis zum 30.06.2023 einen Antrag bei der Stadt Monschau einreichen. Es ist nicht förderschädlich, dass das Angebot auch von hilfsbedürftigen Personen anderer Kommunen in Anspruch genommen wird. Lediglich eine Doppelförderung ist auszuschließen.

Die Mittelbewilligung erfolgt schriftlich.

Nach Erhalt von Geldern aus dem „Stärkungspakt NRW“, ist bis zum 29.02.2024 der Vordruck „Verwendungsnachweis“ bei der Stadt Monschau einzureichen.

Kontakt:
Stadt Monschau
Sozialamt
Laufenstraße 84
52156 Monschau

Ansprechpartnerin:
Frau Marie-Theres Maaßen
Telefon: 02472 / 81-238

E-Mail: sozialamt@stadt.monschau.de