Wolfsnachweise im Stadtgebiet

Donnerstag, 4. Juli 2019

Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn

Mit Verfügung vom 02.07.2019 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) das „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ ausgewiesen.

Die Abgrenzung des Wolfgebietes umfasst folgende Städte und Gemeinden: 

Stadt Monschau, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Stadt Schleiden, Gemeinde Hellenthal.

Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ umfasst die umliegenden Städte und Gemeinden:

Städte Aachen, Eschweiler und Stolberg

Städte Düren, Heimbach und Nideggen, Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau und Langerwehe

Stadt Mechernich, Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall und Nettersheim.

Die Ausweisung des Wolfsgebietes sowie der umliegenden Pufferzone ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land NRW in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz fördert:

  • Ausgleichsleistungen u. a. für Tierverluste, Kosten für den Tierarzt, für Medikamente und die Tierkörperbeseitigung
  • Ausgleichsleistungen für Schäden an Schutzvorrichtungen
  • Ausgleichsleistungen für finanzielle Schäden durch Fehlgeburten, die durch Wölfe ausgelöst wurden
  • Fördermittel für Betriebe mit Tierhaltung von Schafen und Ziegen sowie Gehegewild für vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen (Erwerb von Elektrozäunen, wolfssichere Optimierung bestehender Zäune, Anschaffung und Ausbildung
    von geeigneten Herdenschutzhunden) 
  • Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51.

Aktuelle Meldungen sowie umfangreiche Fachinformationen (Kontaktdaten der Bewilligungsbehörden, Antragsunterlagen etc.) finden Sie auch im „Wolfsportal NRW“ unter www.wolf.nrw.de. Dort wurde zum „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ ein Button eingerichtet.