Die öffentliche Bekanntmachung der unten genannten Satzung hängt ab dem 08.01.2025 im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus aus:
> Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister bzw. Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG).
Der Text der Bekanntmachung kann zusätzlich im Downloadbereich eingesehen werden.