Europawahl

Informationen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Deutschland

Wichtige Informationen und Voraussetzungen

Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland findet am 09. Juni 2024 statt. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Für eine Teilnahme an der Wahl müssen Betroffene folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz der Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Innehaben einer Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder den übrigen EU-Mitgliedsstaaten seit mindestens drei Monaten, d.h. seit dem 09. März 2024 (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet)
  • kein vorliegender Ausschluss vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland oder in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen
  • Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt (Anlage 2A EuWO) zu stellen.


Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten dann in Zukunft von Amts wegen ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei der Stadtverwaltung Monschau, Laufenstraße 84, Wahlamt / Bürgerbüro, 52156 Monschau, bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag ist auf dem Vordruck 2A EuWO zu stellen. Das Antragsformular und ein informierendes Merkblatt erhalten Sie bei der Stadt Monschau (Laufenstraße 84, Wahlamt / Bürgerbüro, 52156 Monschau) oder online unter: bundeswahlleiterin.de

Hierüber wurden alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Stadt Monschau in einem separaten Schreiben vom 05.03.2024 informiert.

Der Antrag im Original kann per Post an die Stadtverwaltung gesendet oder persönlich im Bürgerbüro abgegeben werden. (Dabei sind die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten zu beachten!)


Keine Neueintragung notwendig

Sind die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aufgrund ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, muss kein erneuter Antrag gestellt werden. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bis einschließlich zum 19. Mai 2024 gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde auf einem Formblatt (Anlage 2C EuWO) beantragen, nicht im deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis erneut ein Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gestellt wird.


Nach einem Wegzug ins Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU erhältlich unter:
 bmi.bund.de