Denkmalförderung

Steuerliche Abschreibung

Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer werden durch eine günstige steuerliche Abschreibung der Investitionen finanziell vom Staat unterstützt. Informationen zur steuerlichen Abschreibung erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Monschau, Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Förderungsmöglichkeiten

Bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalgerechte Instandsetzung können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Um Fördergelder aus dem Denkmalprogramm des Landes zu erhalten, kann bis zum 1. September eines Jahres Ihr Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Monschau eingereicht werden. Das passende Formular kann auf der Homepage der Bezirksregierung Köln heruntergeladen werden. 

Zu Beginn des neuen Jahres erhalten Sie von der Stadt Monschau eine Rückmeldung, ob Ihre Maßnahme im Jahresprogramm berücksichtigt werden konnte. Erst nach Zustellung eines Bewilligungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. Den Bewilligungsbescheid erhalten Sie bei einer Genehmigung ungefähr im Frühjahr.

Für kleinere Maßnahmen können Sie sich gerne an die Stadt Monschau wenden mit den Thema "Stadtpauschale".