Übernachtungsabgabe

Einführung einer Übernachtungsabgabe ab 2026

Auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.2025 hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat beschließt, zum 01.01.2026 eine Übernachtungsabgabe mit folgenden Abgabensätzen einzuführen.

2,50 € je Person und Übernachtung

Die Übernachtungsabgabe ersetzt den bisherigen Fremdenverkehrsbeitrag.“

Die Verwaltung ist nun aufgefordert, bis spätestens zum Jahresbeginn 2026 die satzungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die praktische Abgabenerhebung vorbereiten.

Die Übernachtungsabgabe ist eine örtliche Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Mit der Übernachtungsabgabe wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Beherbergung in einem Beherbergungsbetrieb besteuert.

Alle entgeltlichen Übernachtungen, die ab dem 01.01.2026 in einem Beherbergungsbetrieb getätigt werden, werden künftig abgabepflichtig.

Die Besonderheit dieser Abgabe besteht darin, dass Abgabenschuldner/in und Abgabenentrichtungspflichtige nicht identisch sind. Vielmehr wird die Abgabe durch die Beherbergungsbetriebe von dem Übernachtungsgast eingezogen und an die Stadt weitergegeben. Die Abgabenpflicht entsteht durch das Buchen und die Inanspruchnahme einer entgeltlichen Unterkunft durch den Übernachtungsgast und wird von den Beherbergungsbetrieben auf der Grundlage einer noch zu verabschiedenden „Abgabensatzung“ ab dem 01.01.2026 mit der Stadt abzurechnen sein.

Die Beherbergungsbetriebe wurden inzwischen bereits angehalten, bei sämtlichen Buchungen, die den Zeitraum ab dem 01.01.2026 betreffen, eine Übernachtungsabgabe von 2,50€/Person/Übernachtung zu berücksichtigen.

Sobald die Abgabensatzung durch den Rat der Stadt Monschau beschlossen wurde, werden die Beherbergungsbetriebe in ausführlicher Form über das Verfahren  der Abgabenerhebung informiert.