Kommunalwahlen:
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus ab dem 06.08.2025:
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 14.09.2025.
Der Text der Bekanntmachung kann zusätzlich im Downloadbereich eingesehen werden.