Die öffentliche Bekanntmachung der unten genannten Satzung hängt ab dem 11.09.2025 im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus aus:
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vom 10.09.2025.
Der Text der Bekanntmachung kann zusätzlich im Downloadbereich eingesehen werden.