Das Bild zeigt das Monschauer Rathaus. Ein großes Gebäude mit heller Fassade und Blumen in den Kästen auf dem Balkon.

Briefwahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Wahlamt ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 4. August 2025 wie folgt möglich:

  • über den QR- Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung
  • über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • über den Link oben auf dieser Seite in der Zeit vom 4. August 2025 bis 10. September 2025, bei einer evtl. Stichwahl bis 24.09.2025
  • über das Serviceportal der Stadt Monschau: serviceportal.monschau.de | Stichwort Wahlen
  • persönlich über die E-Mail-Adresse wahlamt@stadt.monschau.de unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Anschrift und des Geburtsdatums
  • oder persönlich - unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind.

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Sie können gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 14.09.2025 auch die Briefwahlunterlagen für evtl. Stichwahlen am 28.09.2025 beantragen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, werden die Briefwahlunterlagen dann automatisch zugeschickt.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.


Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 4. August 2025 bis Freitag, 12. September 2025, im Rathaus, großer Sitzungssaal, Vorbau, zu folgenden Zeiten geöffnet:  

montags - mittwochs:8:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags:  8:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags:8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Am Freitag, 12. September 2025, ist das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.

Bei einer etwaigen Stichwahl ist das Wahlbüro in der Zeit vom Montag, 15. September 2025, bis Freitag, 26. September 2025, zu den oben angegebenen Zeiten geöffnet - am Freitag, 26. September, bis 15 Uhr.