Monschauer Weihnachtsmarkt
Der Monschauer Weihnachtsmarkt 2025 findet in an folgenden Wochenenden statt: Freitag, den 28.11.25 – Samstag, den 29.11.25 – Sonntag, den 30.11.25 Freitag, den 05.12.25 – Samstag, den 06.12.25 – Sonntag, den 07.12.25 Freitag, den 12.12.25 – Samstag, den 13.12.25 – Sonntag, den 14.12.25 Freitag, den 19.12.25 – Samstag, den 20.12.25 – Sonntag, den 21.12.25 jeweils freitags und samstags 11.00 – 21.00 Uhr und sonntags von 11.00 – 20.00 Uhr
Wie ein Sternenhimmel wirkt die Beleuchtung der weihnachtlich dekorierten Altstadt. Der verlockende Duft von Printen, Mandeln und leckerem Glühwein zieht durch die engen Gassen.
33 geschmückte Holzbüdchen verteilen sich vom Marktplatz aus über die Austraße bis „Paterehöffje“ und über die Rurbrücke bis zum Gerberplatz in der Stadtstraße.
Wer dem Rundweg folgt, der wird in jedem Fall die Geheimtipps entdecken: „Paterehöfje“, die malerische Eschbachstraße und in der Stadtstraße den kleinen Wintermarkt am „Haus am Turm“ oder den gemütlichen Weihnachtstreff auf dem Gerberplatz. Egal ob in den Weihnachtsbuden oder in den kleinen Boutiquen und Kunsthandwerksläden, die attraktive Auswahl an Handwerkskunst, Dekorationen, Weihnachtsschmuck, hochwertigen und ausgefallenen Geschenkartikeln und Leckerbissen verspricht viel Spaß beim Geschenke Shoppen und Genießen. Das Aukloster ist am zweiten und dritten Adventswochenende geöffnet. Die Aussteller präsentieren im Kreuzgang eine attraktive Auswahl an Handarbeiten von Socken bis Schals, von Dekokissen bis Babykleidung, Geschenkartikel und Weihnachtsdekorationen.
Um die Anreise für unsere Gäste so bequem wie möglich zu gestalten, wurde sowohl für Busgruppen als auch für Einzelgäste extra ein Park & Ride-System eingerichtet; an allen Weihnachtsmarkttagen ab Monschau-Imgenbroich und zusätzlich samstags und sonntags von Monschau-Höfen aus und ab Schulzentrum Haag eingerichtet.
Bitte beachten: die Zufahrt zu den Parkhäusern in der Altstadt ist an den Markttagen NUR bis 10 Uhr und nach 21 Uhr möglich. Altstadtbewohner und Mitarbeitende in den Betrieben, sowie Gäste, die eine schriftliche Reservierungsbestätigung eines Übernachtungsbetriebs oder Gastronomiebetriebs vorzeigen können, dürfen auf dem kürzesten Weg zum nächsten Parkhaus fahren – nicht durch die Stadt und nur so lange ausreichende Kapazitäten vorhanden sind.
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