Neue bundesgesetzliche Regelung

Bauturbo in Monschau: Stadt will erst klare Regeln schaffen

Der Stadtrat Monschau setzt die Anwendung des sogenannten „Bauturbos" bis zur Ratssitzung am 1. Dezember 2026 aus. Das empfiehlt der eigens eingerichtete „Arbeitskreis Bauturbo". Zu diesem Thema fanden bislang zwei Sitzungen des Arbeitskreises sowie eine gesonderte Sitzung der Ortsvorsteher statt.

Was ist der Bauturbo?

Der Bauturbo ist eine neue, bis Ende 2030 befristete bundesgesetzliche Regelung (§ 246e Baugesetzbuch). Sie soll den Wohnungsbau beschleunigen, indem Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen von geltenden Vorschriften abweichen dürfen – etwa von den Festlegungen eines Bebauungsplans. Die Zustimmung der Stadt Monschau bleibt dabei nach § 36a BauGB in jedem Fall weiterhin erforderlich.

Aussetzung, um Rechtssicherheit zu schaffen

Der "Arbeitskreis Bauturbo" hat in seinen bisherigen Beratungen grundsätzliche Kriterien für die Anwendbarkeit des Bauturbos diskutiert. Diese sind jedoch noch nicht abschließend ausgearbeitet. Auch aus den Fraktionen des Stadtrats gibt es weiteren Abstimmungs- und Regelungsbedarf.

Noch nicht konkretisiert ist, ob künftig der Bauausschuss und/oder der Rat über konkrete Bauvorhaben im Rahmen des Bauturbos entscheiden wird. Diese Zuständigkeit muss zunächst in der Hauptsatzung geregelt werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Arbeitskreis, die Anwendung des Bauturbos bis zur Ratssitzung am 1. Dezember 2026 auszusetzen. In dieser Zeit sollen präzise und rechtssichere Leitlinien erarbeitet werden.

Chancen und Risiken im Blick

Im Positiven könnte der Bauturbo zu einer beschleunigten Genehmigung und einer höheren Planungssicherheit für Wohnungsbauprojekte führen. Als Risiken werden dagegen ungeregelte Bauformen, Auswirkungen auf das Stadtbild und die Umwelt sowie ein erhöhter Prüf- und Kontrollaufwand gesehen.

Die Politik wägt diese Aspekte sorgfältig ab, da der Bauturbo Stadtbild-, Lebensqualitäts- und sozialräumliche Belange berührt – und auch den Nachbarschutz. Transparente Kriterien und nachvollziehbare Verfahren sind daher erforderlich, bevor die Regelung angewendet wird.

Nächste Schritte

Bis zur Ratssitzung am 1. Dezember 2026 bleibt die Anwendung des Bauturbos in Monschau ausgesetzt. Der Arbeitskreis Bauturbo wird in dieser Zeit weiter an verbindlichen Leitlinien arbeiten, um eine rechtssichere und für alle Beteiligten nachvollziehbare Grundlage für künftige Bauvorhaben zu schaffen.