Ab dem 15. September 2026 gelten auf den gebührenpflichtigen Parkflächen im Stadtgebiet Monschau geänderte Parkgebühren. Grundlage ist die aktuelle Parkgebührenordnung der Stadt Monschau.
Nachfolgend geben wir einen Überblick über die geltenden Tarife und Regelungen.
Parkflächen im Bereich der Altstadt
Auf den Parkbereichen Aukloster, Burgau, Laufenstraße, Rosenthal, Herbert-Isaac-Straße, St. Vither Straße ab Abzweig Parkfläche Burgau bis Herbert-Isaac-Straße, Schleidener Straße, Seidenfabrik sowie auf den Parkpaletten Sparkasse beträgt die Parkgebühr künftig:
- 2,50 Euro je angefangene Stunde
- 10,00 Euro Tageshöchstgebühr
Die Gebührenpflicht besteht von 10:00 bis 19:00 Uhr.
Stadtstraße / Gerberplatz
Auf der Stadtstraße (Gerberplatz) gelten von 10:00 bis 19:00 Uhr folgende Gebühren:
- 1,50 Euro je 45 Minuten
- Höchstparkdauer: 90 Minuten
Biesweg
Für das Parken am Biesweg werden von 10:00 bis 19:00 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- 2,50 Euro je angefangene Stunde
- 10,00 Euro Tageshöchstgebühr
Für Wohnmobile fällt zusätzlich von 19:00 bis 10:00 Uhr eine Nachtgebühr von 6,00 Euro an.
Parkflächen in Kalterherberg und Höfen
Auf dem Wanderparkplatz Bahnhofstraße in Kalterherberg, dem Multifunktionsplatz Höfen sowie der Parkfläche vor der Vereinshalle Höfen gelten von 10:00 bis 19:00 Uhr:
- 1,50 Euro je angefangene Stunde
- 5,00 Euro Tageshöchstgebühr
Parkflächen Rohren und Kalterherberg (Wohnmobilstellplätze)
Auf der Parkfläche Rohren sowie der entsprechenden Parkfläche in Kalterherberg gelten ebenfalls von 10:00 bis 19:00 Uhr:
- 1,50 Euro je angefangene Stunde
- 5,00 Euro Tageshöchstgebühr
Für Wohnmobile wird zusätzlich von 19:00 bis 10:00 Uhr eine Nachtgebühr von 6,00 Euro erhoben.
30 Minuten Kurzzeitparken weiterhin kostenfrei
Wo an den Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit eine entsprechende Kurzzeitparkfunktion vorhanden ist, können weiterhin 30 Minuten kostenfrei geparkt werden. Die kostenfreie Berechtigung kann je Parkvorgang einmal genutzt werden.
Jahresvignetten
Für die in der Parkgebührenordnung aufgeführten Parkflächen kann auf Antrag weiterhin eine Jahresvignette erworben werden. Sie befreit Nutzerinnen und Nutzer von Pkw auf den entsprechenden Flächen von der Bedienung der Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit.
Die Jahrespauschale beträgt 72,00 Euro.
Für die Nutzung der überdachten Stellplätze auf den gebührenpflichtigen Parkflächen ist eine gesonderte Vignette erforderlich. Diese kostet 144,00 Euro pro Jahr.
Regelung für Übernachtungsgäste
Übernachtungsgäste im Altstadtbereich können ab einer Mindestgeltungsdauer von drei Tagen bzw. zwei Übernachtungen ein vergünstigtes Parkticket über das Handyparken erwerben.
Das Ticket kostet 16,50 Euro für drei Tage. Für jeden weiteren Tag werden 5,50 Euro berechnet.
Die vollständigen Regelungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Parkgebührenordnung der Stadt Monschau.
