Parken in Monschau

Änderungen bei den Parkgebühren im Stadtgebiet Monschau ab dem
15. September 2026

Ab dem 15. September 2026 gelten auf den gebührenpflichtigen Parkflächen im Stadtgebiet Monschau geänderte Parkgebühren. Grundlage ist die aktuelle Parkgebührenordnung der Stadt Monschau.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die geltenden Tarife und Regelungen.

Parkflächen im Bereich der Altstadt

Auf den Parkbereichen Aukloster, Burgau, Laufenstraße, Rosenthal, Herbert-Isaac-Straße, St. Vither Straße ab Abzweig Parkfläche Burgau bis Herbert-Isaac-Straße, Schleidener Straße, Seidenfabrik sowie auf den Parkpaletten Sparkasse beträgt die Parkgebühr künftig:

  • 2,50 Euro je angefangene Stunde
  • 10,00 Euro Tageshöchstgebühr

Die Gebührenpflicht besteht von 10:00 bis 19:00 Uhr.

Stadtstraße / Gerberplatz

Auf der Stadtstraße (Gerberplatz) gelten von 10:00 bis 19:00 Uhr folgende Gebühren:

  • 1,50 Euro je 45 Minuten
  • Höchstparkdauer: 90 Minuten

Biesweg

Für das Parken am Biesweg werden von 10:00 bis 19:00 Uhr folgende Gebühren erhoben:

  • 2,50 Euro je angefangene Stunde
  • 10,00 Euro Tageshöchstgebühr

Für Wohnmobile fällt zusätzlich von 19:00 bis 10:00 Uhr eine Nachtgebühr von 6,00 Euro an.

Parkflächen in Kalterherberg und Höfen

Auf dem Wanderparkplatz Bahnhofstraße in Kalterherberg, dem Multifunktionsplatz Höfen sowie der Parkfläche vor der Vereinshalle Höfen gelten von 10:00 bis 19:00 Uhr:

  • 1,50 Euro je angefangene Stunde
  • 5,00 Euro Tageshöchstgebühr

Parkflächen Rohren und Kalterherberg (Wohnmobilstellplätze)

Auf der Parkfläche Rohren sowie der entsprechenden Parkfläche in Kalterherberg gelten ebenfalls von 10:00 bis 19:00 Uhr:

  • 1,50 Euro je angefangene Stunde
  • 5,00 Euro Tageshöchstgebühr

Für Wohnmobile wird zusätzlich von 19:00 bis 10:00 Uhr eine Nachtgebühr von 6,00 Euro erhoben.

30 Minuten Kurzzeitparken weiterhin kostenfrei

Wo an den Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit eine entsprechende Kurzzeitparkfunktion vorhanden ist, können weiterhin 30 Minuten kostenfrei geparkt werden. Die kostenfreie Berechtigung kann je Parkvorgang einmal genutzt werden.

Jahresvignetten

Für die in der Parkgebührenordnung aufgeführten Parkflächen kann auf Antrag weiterhin eine Jahresvignette erworben werden. Sie befreit Nutzerinnen und Nutzer von Pkw auf den entsprechenden Flächen von der Bedienung der Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit.

Die Jahrespauschale beträgt 72,00 Euro.

Für die Nutzung der überdachten Stellplätze auf den gebührenpflichtigen Parkflächen ist eine gesonderte Vignette erforderlich. Diese kostet 144,00 Euro pro Jahr.

Regelung für Übernachtungsgäste

Übernachtungsgäste im Altstadtbereich können ab einer Mindestgeltungsdauer von drei Tagen bzw. zwei Übernachtungen ein vergünstigtes Parkticket über das Handyparken erwerben.

Das Ticket kostet 16,50 Euro für drei Tage. Für jeden weiteren Tag werden 5,50 Euro berechnet.

Die vollständigen Regelungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Parkgebührenordnung der Stadt Monschau.