INFORMATION

Vereinheitlichung der Grundsteuer-Hebesätze

Bislang galten unterschiedliche Hebesätze:

  • 1068 % für Wohngrundstücke
  • 1602 % für Nichtwohngrundstücke, zum Beispiel Gewerbeimmobilien

Künftig gilt ein einheitlicher Hebesatz von 1189 % für alle Grundstücke.

Was bedeutet das?
Durch die Änderung wird die Grundsteuer künftig einheitlich berechnet. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken kann dies zu höheren Beträgen führen. Für Nichtwohngrundstücke können die Zahlungen dagegen sinken.

Die Umstellung erfolgt aufkommensneutral. Das bedeutet: Die Stadt erzielt dadurch insgesamt keine höheren Einnahmen.

Warum erfolgt die Änderung?
Mit der Vereinheitlichung reagiert die Stadt auf die derzeit noch nicht abschließend geklärte Rechtslage bei unterschiedlichen Hebesätzen. Ziel ist es, die Grundsteuerregelung einfacher, transparenter und rechtssicher zu gestalten sowie Planungssicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung zu schaffen.

Umfassende Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates, den Beratungen und den Beschlüssen finden Interessierte im Ratsinformationssystem der Stadt Monschau: Ratsinformationssystem der Stadt Monschau