2G-plus-Regel im Vennbad Monschau und in den städtischen Turnhallen

Dienstag, 28. Dezember 2021

Nach der aktuell geänderten Corona-Schutzverordnung NRW müssen immunisierte Personen bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.


Diese Regelung gilt ab Dienstag, 28. Dezember 2021 für alle Besucherinnen und Besucher im Vennbad Monschau sowie die Freizeitsportler/innen, welche nach der Winterschließung die Turnhallen der Stadt Monschau ab dem 10.01.2022 nutzen möchten.

Julia Meyer

Fachbereich III.2 - Bildung, Sport und Kultur

Laufenstraße 84
52156 Monschau

02472 /81-242