Die Stadt Monschau informiert zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen

Dienstag, 15. September 2020

In der Zeit vom 10.08. bis 23.08.2020 haben alle Wahlberechtigten in der Stadt Monschau über die Deutsche Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten, die darüber informiert, dass sie in das Wählerverzeichnis für die am 13. September 2020 stattfindende Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Monschau und die Wahl des Städteregionstages der Städteregion Aachen sowie für die am 27. September 2020 durchzuführende Wahl des Rates der Stadt Monschau (Nachwahl) und die Stichwahl Bürgermeisterin eingetragen und somit wahlberechtigt sind.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am 13.09.2020 16 Jahre alt und mit Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau gemeldet sind.

Wer in einem anderen Stimmbezirk seines Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein.

  • Wahlscheinanträge für die Wahl des Rates der Stadt Monschau (Nachwahl) und Wahlscheinanträge für die Stichwahl der Bürgermeisterin am 27.09.2020 können ebenfalls mit der Wahlbenachrichtigung (Vordruck auf der Rückseite), aber auch per E-Mail oder mündlich, nicht jedoch fernmündlich, gestellt werden. Sie werden bis zum 25. September 2020, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag am 27. September 2020, 15.00 Uhr. Weiterhin können Wahlscheinanträge online unter www.monschau.debeantragt werden (bis zum 23. September 2020, 23.59 Uhr).

Die Wahlunterlagen können für alle Wahlen auch persönlich während der folgenden Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 8.30 – 12.15 Uhr und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und zusätzlich
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr

beim Wahlamt, Rathaus, großer Sitzungssaal (Vorbau), Laufenstraße 84, abgeholt werden. Dafür ist die Vorlage des Personalausweises –bei Unionsbürgern des Identitätsausweises – erforderlich.

Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (s. Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abholen, können ihr Wahlrecht auch direkt an Ort und Stelle ausüben.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Beachten Sie aber die zzt. geltenden Hygienevorschriften und betreten Sie das Rathaus bitte nur mit Mundschutz.

Gerne steht Ihnen das Wahlamt während der Öffnungszeiten telefonisch unter Tel.-Nr. 81-222 für weitere Auskünfte zur Verfügung.